Das Schreiben wurde der Beschwerdeführerin am 6. Dezember 2023 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. H. Das SKE führte am 15. Mai 2024 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 1). Auf die Durchführung eines Augenscheins wurde verzichtet, da das bestehende Gebäude bereits abgebrochen wurde (Protokoll, S. 3). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: