E.2. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 brachte das SKE die Vernehmlassung der Beschwerdeführerin zur Kenntnis. Ihr wurde freigestellt, bis 15. November 2023 zu replizieren. F.1. Die Beschwerdeführerin erstattete am 2. November 2023 eine Replik und hielt an ihrem Begehren fest. F.2. Das SKE brachte die Replik der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 6. November 2023 zur Kenntnis. Ihr wurde freigestellt, bis 29. November 2023 eine Duplik abzugeben. G. Die Beschwerdegegnerin duplizierte innert erstreckter Frist mit PA vom 27. November 2023 und hielt an ihren Anträgen fest.