C. Gegen den Einspracheentscheid vom 7. August 2023 erhob die A._____ AG (künftig: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 4. September 2023 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (kurz: SKE). Sie beantragte, es seien die Gutschriften für die Anschlussgebühren Wasser und Kanalisation gemäss SIA 416 Ausgabe 1993 zu gewähren. D.1. Mit Schreiben vom 5. September 2023 wurde die Beschwerdeführerin über die Eintragung ihres Schreibens als Beschwerde und das weitere Vorgehen informiert.