B.1. Mit Eingabe vom 22. Mai 2023 gelangte die A._____ AG an den Gemeinderat Q._____ und erhob unter anderem Einsprache gegen die Anschlussgebührenverfügung. Sie beantragte, die Gutschriften für die Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren des Altbaus seien auch auf die Estrichfläche gemäss SIA 416 zu gewähren. B.2. Der Gemeinderat Q._____ wies die Einsprache gegen die Anschlussgebührenverfügung mit Einspracheentscheid vom 7. August 2023 vollumfänglich ab.