A.2. In Ziff. 4.2 der Baubewilligung wurden für den Neubau Wasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 11'685.20 sowie Abwasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 31'766.35 festgelegt. Für das Abbruchobjekt wurde bei den Wasseranschlussgebühren eine Gutschrift von Fr. 4'790.25 und bei den Abwasseranschlussgebühren eine Gutschrift von Fr. 18'862.15, zusammen Fr. 23'652.40 gewährt. Nach Abzug der Gutschrift resultierten Wasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 6'894.95 und Abwasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 12'904.20, zusammen Fr. 19'799.15.