2. Die Kosten für das Verfahren, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 15'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 430.00 und den Auslagen von Fr. 15'100.00 (inkl. der Kosten für das Gutachten von Fr. 14'971.85), zusammen Fr. 30'530.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 13'100.00 (inkl. MWSt und Auslagen) auszurichten. Zustellung - Beschwerdeführer (2) - Beschwerdegegnerin (2) - Vorinstanz (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) - 31 - Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde