9.2. Nähme man eine Differenzbetrachtung mit den Werten des Gutachtens vor, wie dies der Beschwerdeführer fordert, und ohne dabei die Gleisfläche einzubeziehen, würde daraus sogar eine tiefere Mehrwertabgabe resultieren. Nach dem Gutachten ergibt sich ein Landwert von Fr. 2'340'000.00 vor der Einzonung. Der Landwert nach der Einzonung beläuft sich auf Fr. 5'680'000.00, woraus sich ein Mehrwert von Fr. 3'340'000.00 ergibt. Dies entspräche einem Mehrwert von Fr. 1'388.00/m2 und einer Mehrwertabgabe von rund Fr. 668'000.00 (Gutachten, S. 23).