Weiter führte das KStA aus, auf der gesamten abgabepflichtigen Fläche von 2'406 m2 könne neu eine Ausnützungsziffer von 2.7 realisiert werden. Folglich sei die gesamte abgabepflichtige Fläche ausnützungsrelevant. Indem dem Gleisfeld kein Wertanteil mehr zugewiesen werde, werde den bereits im alten Zonenplan eingezonten Parzellen ein zu hoher Wertanteil zugewiesen, während der Wertanteil der neu eingezonten Flächen zu gering ausfalle.