Das Kantonale Steueramt führte in seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2024 dazu aus, bei der Bewertung des Landwerts nach der Einzonung falle auf, dass für das 2. UG mit den Parkplätzen keine Erträge ausgewiesen würden. Dadurch fielen die Erträge und der Marktwert nach Erstellung des Projekts viel zu tief aus, wodurch sich der Residualwert reduziere. Weiter werde für die Wohnflächen ein um 8 % höherer Ertrag kalkuliert als für die Geschäftsflächen (Fr. 270.00/m2 für Wohnen, Fr. 250.00/m2 für - 27 -