Da die Fussgängerhauptunterführung fest vorgegeben sei, könne unabhängig von einem Projekt davon ausgegangen werden, dass diese Fläche gleichmässig links und rechts davon angeordnet werde. Tatsächlich seien heute die realisierten Läden beidseitig und bis zum Rand der Strassenparzelle angeordnet. Auf der rechten Seite lägen die Ladenflächen im grünen Bereich, linksseitig zu gut 2/3 im violett eingezeichneten Bereich. Insgesamt seien somit 65 % der grünen und 35 % der violett dargestellten Fläche zuzuweisen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragswerte und der kleineren Flächen als bei den oberirdischen Nutzungen rechtfertige es sich, das in Ziff.