Werde der Bahnbetrieb saldoneutral herausgerechnet, seien diese wegzulassen. Im Ergebnis wären daher hier ebenfalls 840 m2 HNF als Ladenfläche in die Berechnung aufgenommen. Die Läden, die auch im Rahmen der Bahnnutzung möglich gewesen seien, seien dadurch schon aus dem Landwertvergleich herausgerechnet. Entsprechend sei auch der Landwert vor der Einzonung deutlich zu reduzieren.