der ursprünglichen Zonenflächen aufzuteilen, d.h. zwischen den ehemals im Zonenplan weiss dargestellten Flächen und der ehemals der Zone H zugewiesenen Fläche. Die Gutachterin gehe zwar von diesem Ansatz aus, betrachte dann aber lediglich die grün eingezeichnete Fläche als eingezonte Fläche, was einen methodischen Fehler darstelle.