des enteigneten Grundstücks schliessen (BGE 114 Ib 286 Erw. 7 S. 295 f.; Hess/Weibel Bd. I, a.a.O., Art. 19 EntG N 80). In der Regel kann selbst aus einzelnen Verkaufspreisen auf das allgemeine Preisniveau geschlossen werden. Die statistische Methode führt jedoch nur zu richtigen Resultaten, wenn Vergleichspreise in genügender Zahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stehen. In der Regel lässt sich auch aus vereinzelten Vergleichspreisen auf das allgemeine Preisniveau schliessen, allenfalls kann auch ein einzelnes Vergleichsobjekt ausreichend sein. Sind nur wenige Kaufpreise bekannt, müssen diese aber besonders sorgfältig untersucht werden.