Die aus der Datenbank der Gutachterin stammenden Renditen seien Mittelwerte aus mehreren Jahren, welche erhebliche Streubereiche aufwiesen und keine Projekte mit Bahnbetrieb beträfen. Werde nun diese Rendite minimal um 0.1 Prozentpunkte (d.h. um 3 %) auf 3.3 % gesenkt und fliesse so als Diskontsatz mit ein, steige der Landwert bereits um 1 Million Franken bzw. knapp 10 %. Dies mache die grosse Sensitivität dieser Methode deutlich. Auch sei die Residualwertmethode nicht geeignet, den Schätzungen des kantonalen Steueramts, welchen die Qualität einer Expertise zukomme und welche auf tatsächlichen und angemessen berücksichtigten Vergleichswerten basierten, zu widersprechen.