Gegen den schriftlich festgelegten Auftrag sind keine Einwände seitens der Parteien erhoben worden. Es wurden auch keine Ergänzungsanträge gestellt. Das von der B._____ AG erstellte Gutachten wurde den Parteien zugestellt und sie erhielten die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. 8.3. 8.3.1. 8.3.1.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, bei der Schätzung sei nicht berücksichtigt worden, dass mit der vor dem 1. Juli 2027 zulässigen Nutzung und der weitergeführten Bahnnutzung grundsätzlich kein Gewinn erwirtschaftet werden dürfe. Ohne Offenlegung der massgebenden Unterlagen, wie etwa - 18 -