__ vor der Zuweisung zur "Spezialzone XZ" am Stichtag tt.mm. 2017 unter Berücksichtigung der Nutzungsmöglichkeiten unter der Eisenbahngesetzgebung individuell, unter Miteinbezug geeigneter Vergleichsobjekte, zu schätzen. Die Gutachterin erhielt keine Einsicht in die vollständigen Akten. Ihr wurden lediglich die Zonierungsgrundlagen vor und nach der Umzonung, ein aktueller Grundbuchauszug sowie Dokumente zum Bauprojekt zugestellt. Zudem wurden der Gutachterin am 24. Januar 2024 Grundbuchbelege zu Dienstbarkeiten auf Parzelle aaa in digitaler Form zugestellt (Erw. 7.1.). Gegen den schriftlich festgelegten Auftrag sind keine Einwände seitens der Parteien erhoben worden.