7.3. 7.3.1. Die Beschwerdegegnerin erachtet den durch den Stadtrat mit Einspracheentscheid vom 7. Dezember 2020 festgesetzten Mehrwert von Fr. 1'685.00/m2 als durch das Gutachten plausibilisiert. Innerhalb der im Gutachten angewandten Bewertungsmethoden ergebe sich zwar ein Spielraum von plausiblen Mehrwerten. Dieser Spielraum reiche von einem Mehrwert von Fr. 1'168.00/m2 bis zu einem solchen von Fr. 1'696.00/m2 und umfasse damit eine Bandbreite von Fr. 528.00 bzw. 31 %. Die innerhalb dieser Bandbreite liegenden Mehrwerte seien gestützt auf das Gutachten als plausibilisiert zu betrachten.