Die Vergleichswerte der Plausibilisierung 1 sind höher als der Landwert unter der Eisenbahngesetzgebung, da es sich um für bereits eingezonte Flächen bezahlte Preise handelt. Der sich aus der Plausibilisierung 2 ergebende Wert liegt dagegen tiefer, da bei dieser Methode von einer späteren Einzonung ausgegangen wurde und daher erhöhte Risikoabschläge eingerechnet wurden (Gutachten, S. 19). - 15 -