Daraus ergab sich ein Barwert des Residualwerts von Fr. 1'112.00/m2. Ohne Berücksichtigung des Gleisfelds und mit einer Wertreduktion von 25 % (= Fr. 130'000.00) auf die eingeschränkt bebaubare Restfläche von 444 m2 ergab sich bei Umlegung des Quadratmeterpreises auf die gesamte abgabepflichtige Fläche von 2'406 m2 ein Landwert von Fr. 665.00/m2 (Gutachten, S. 18). Die Vergleichswerte der Plausibilisierung 1 sind höher als der Landwert unter der Eisenbahngesetzgebung, da es sich um für bereits eingezonte Flächen bezahlte Preise handelt.