Bei der Plausibilisierung 2 wurde das spekulative Entwicklungspotenzial berechnet. Aufgrund der zentralen Lage des Grundstücks wurde von einem Wertpotenzial des Grundstücks ausgegangen. Es wurde ein Barwert des Baufeldes per Stichtag vor Einzonung durch Abzinsung eines späteren Entwicklungspotenzials geschätzt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass aufgrund der guten Lage des Grundstücks ein späteres Entwicklungspotenzial auch viele Jahre im Voraus eine gewisse Zahlungsbereitschaft für den Kauf des Grundstücks erwarten lässt, da auf eine langfristige Einzonung und damit auf eine Bebaubarkeit des Grundstücks spekuliert wurde.