Das Gleisfeld, was nach eigenem Ausmass der Gutachterin eine Fläche von 847 m2 aufweist, wird als nicht bebaubar qualifiziert. Die grün dargestellte Fläche von 1'115 m2 wurde als Baufeld für die Nutzung unter Eisenbahngesetz qualifiziert. Davon wurde eine Fläche von 410 m2 als mögliche Gebäudegrundfläche für eine Bebauung nach Eisenbahngesetz qualifiziert. Dabei handelt es sich um den Bereich neben der Treppe bzw. der Unterführung nach Abzug des seitlichen Grenzabstands von 4 m. Die beige dargestellte Fläche von 444 m2 wurde aufgrund ihrer verwinkelten Form als ausschliesslich zusammen mit Nachbarparzellen bebaubare Restfläche qualifiziert.