7.2.2. 7.2.2.1. Zur Ermittlung des Landwerts vor der Umzonung nimmt das Gutachten zunächst eine Schätzung des Residualwerts einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung vor. Da die abgaberelevante Fläche vor der Umzonung dem Eisenbahngesetz unterlag, durfte sie nur aufgrund einer Plangenehmigungsverfügung des BAV überbaut werden. Es wurde eine Residualwertberechnung anhand eines fiktiven Projekts mit einer der Bahn dienenden Nutzung (Bahnverwaltung, Personalräume und Logistik) vorgenommen. Der ermittelte Wert wurde zunächst mit Vergleichswerten aus Q._____ plausibilisiert.