Dritten durften keine Kontakte stattfinden. Allfällige Rückfragen wären über das SKE zu stellen gewesen. Der Gutachterin wurden die Zonierungsgrundlagen vor und nach der Umzonung, ein aktueller Grundbuchauszug sowie Dokumente zum Bauprojekt zugestellt. Zudem wurden ihr am 24. Januar 2024 Grundbuchbelege zu den Dienstbarkeiten auf Parzelle aaa in digitaler Form zugestellt. In die übrigen Akten hatte sie keine Einsicht (vgl. zum Ganzen das Einschreiben vom 20. Dezember 2023 an die Gutachterin). Auch wurden ihr keine Schätzwerte bekannt gegeben.