7. 7.1. Das Verwaltungsgericht hat das SKE beauftragt, den Wert des Bahnlandes vor der Umzonung unter Berücksichtigung der Nutzungsmöglichkeiten unter der Eisenbahngesetzgebung individuell, unter Einbezug geeigneter Vergleichsobjekte, zu schätzen. Es sei entweder eine Bewertung des Bahnlandes durch einen fachkundigen Immobilienschätzer in Auftrag zu geben oder das SKE habe selbst eine nachvollziehbare Schätzung unter Offenlegung von richterlichem Fachwissen vorzunehmen (Erw. 2.). In Absprache mit den Parteien wurde beschlossen, ein Gutachten bei der B._____ AG in Auftrag zu geben (F.1.).