J.1. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2024 teilte das SKE den Verfahrensbeteiligten mit, dass es eine erneute mündliche Verhandlung nicht für notwendig erachte. Sollten sie dennoch eine mündliche Anhörung wünschen, hätten sie dies dem Gericht bis spätestens 11. November 2024 schriftlich mitzuteilen. J.2. Der Beschwerdeführer teilte dem Gericht mit E-Mail vom 7. November 2024 mit, dass er auf eine öffentliche und mündliche Verhandlung verzichte. Die übrigen Verfahrensbeteiligten verzichteten konkludent ebenfalls auf eine Verhandlung. K. Der Fall wurde am 21. November 2024 nochmals zirkulationsweise beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. -6-