H.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Schreiben vom 9. Juli 2024 auf eine Stellungnahme zu den Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten. Die Beschwerdegegnerin verzichtete ebenfalls konkludent auf eine Stellungnahme. H.3. Die Schreiben wurden den Verfahrensbeteiligten am 18. Juli 2024 übers Kreuz zur Kenntnis gebracht. I. Am 16. Oktober 2024 wurde die Streitsache vom Gericht ohne Parteibeteiligung beraten.