F.1. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 erteilte das SKE der B._____ AG den Auftrag, bis 22. März 2024 den Wert der Teilfläche von 2'406 m2 der Parzelle aaa vor der Zuweisung zur "Spezialzone XZ" am Stichtag tt.mm. 2017 zu schätzen. Erforderlich sei eine Wertbestimmung des Bahnlandes, welche die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes unter der Eisenbahngesetzgebung berücksichtige. Es sei eine individuelle Schätzung erforderlich, welche geeignete Vergleichsobjekte miteinbeziehe. Vergleiche mit Bauzonen wie Industrie- bzw. Arbeitszonen oder Grünzonen seien für das Bahnareal nur beschränkt aussagekräftig.