A.1. Die Stadt Q._____ führte eine Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung durch, welche die "Änderung Bauzonenplan 'Gebiet XZ', Teilrevision Bauund Nutzungsordnung 'Spezialzonen C XZ'" umfasste. Die vom Einwohnerrat am tt.mm. 2017 beschlossene Revision wurde vom Regierungsrat mit Beschluss vom tt.mm. 2017 (RRB Nr. 2017-000630) genehmigt. Die A._____ AG (künftig: Beschwerdegegnerin) ist Alleineigentümerin der Parzelle aaa im Halte von 5'433 m2. Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurde eine Teilfläche von 2'406 m2 der Parzelle aaa, welche zuvor als Verkehrsfläche keiner Zone zugeteilt war, der Spezialzone XZ zugewiesen.