Anschlussgebühren sind zum massgebenden Satz (Wasser in Leitungen zum reduzierten Satz; Abwasser, Elektrizität, Gas, Kabelfernsehen usw. zum Normalsatz) zu versteuern (vgl. MWST-Branchen-Info 19, Gemeinwesen, S. 125). Der Normalsatz liegt derzeit bei 7.7 %, der reduzierte Satz bei - 24 - 2.5 %. Abwasseranschlussgebühren sind demnach zu 7.7 % zu versteuern, Wasseranschlussgebühren zu 2.5 %.