, Anschlussgebühren in Höhe von Fr. 200.00 geleistet wurden. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um die für das bestehende Gebäude bezahlten Wasseranschlussgebühren handelt. Somit sind die in der Vergangenheit für das Gebäude entrichteten Wasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 200.00 von den verfügten Wasseranschlussgebühren in Abzug zu bringen.