Nachweise für frühere Zahlungen von Anschlussgebühren könnten allenfalls im Archiv der Gemeinde liegen. Diese hat eine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der Belege, der sie vorliegend auch nachgekommen ist. Sie hat nur das Dokument "Wasser-Kasse" gefunden und geht davon aus, dass keine Abwasseranschlussgebühren bezahlt worden sind (Erw. 4.2.).