Vorliegend enthalten die Baugesuchsakten aus dem Jahr 1954 keine Hinweise auf bezahlte Anschlussgebühren. Erst bei einer erneuten Suche im Archiv im Hinblick auf das Beschwerdeverfahren wurden Hinweise auf in der Vergangenheit bezahlte Wasseranschlussgebühren in einem separaten Dokument gefunden, welches jedoch nicht zu den Baugesuchsakten aus dem Jahr 1954 gehört. Dieses wurde dem SKE mit Beschwerdeantwort vom 24. Februar 2023 eingereicht. Auf die beantragte Gewährung der Akteneinsicht in die Baugesuchsakten aus dem Jahr 1954 konnte demzufolge in antizipierter Beweiswürdigung verzichtet werden.