2.4.3. Für den Anschluss von Wohnbauten an die öffentliche Kanalisation erhebt die Gemeinde eine Anschlussgebühr pro m2 Bruttogeschossfläche gemäss Tarifanhang (§ 46 Abs. 1 lit. a AR). Als Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. Die in § 49 Abs. 2 der Bau und Nutzungsordnung definierten Nebenräume werden nicht angerechnet (§ 47 AR). Für Wohnbauten wird nach Gebührentarif eine Anschlussgebühr von Fr. 73.45 pro m2 Bruttogeschossfläche erhoben.