1.5.2. An der Verhandlung vom 15. November 2023 wurde dem Gemeinderat empfohlen, die in Bezug auf die Rechtsmittelinstanz und die Rechtsmittelfrist fehlerhafte Rechtsschutzbestimmungen an das geltende Recht anpassen zu lassen. Die Reglemente befinden sich jedoch bereits in Überarbeitung (Protokoll, S. 5). 1.6. Auf die im Übrigen formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.