F.2. Mit Schreiben vom 10. Juli 2023 liess die Beschwerdegegnerin Bemerkungen zur Duplik abgeben und an den gestellten Anträgen festhalten. Das Schreiben wurde der Beschwerdegegnerin am 12. Juli 2023 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. G. Das Gericht führte am 15. November 2023 eine Verhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: