D.1. Nachdem der Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'500.00 (Schreiben SKE vom 13. Dezember 2022) fristgerecht eingegangen war, wurde die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q._____ (künftig: Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 zur Kenntnis gebracht und es wurde ihr eine Frist zur Vernehmlassung und Einreichung der Vorakten bis 25. Januar 2023 angesetzt. D.2. Die nunmehr vertretene Einwohnergemeinde Q._____ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) liess sich innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 24. Februar 2023 vernehmen und beantragte die Reduktion der Wasseranschlussgebühren um Fr. 175.00 auf Fr. 37'569.85. Darüber hinaus sei die Beschwerde abzuweisen.