4.2. Bei der Berechnung der Anschlussgebühren sei die Fläche des bestehenden Gebäudes Nr. bbb von 174 m2 abzuziehen, sodass die Wasser- und Abwasseranschlussgebühren auf einer anrechenbaren Fläche von 1'263.90 m2 berechnet werden. 4.3. Bereits bezahlte Anschlussgebühren seien anzurechnen. 4.4. Die Mehrwertsteuersätze verbindlich festzulegen (Wasser 2,5 %; Abwasser 7,7 %). 5. Andere und weitere Rechtsbegehren bleiben nach Gewährung des Akteneinsichtsrechts (A. Formelles 3) ausdrücklich vorbehalten. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners."