A. Die A._____ AG ist Alleineigentümerin der Parzelle aaa im Halte von 2'407 m2 an der R-Strasse ddd in Q._____. Am 29. Juni 2021 reichte sie bei der Gemeinde Q._____ ein Baugesuch für den Rückbau des bestehenden Gebäudes und den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern auf der Parzelle aaa ein. Mit Entscheid vom 19. September 2022 erteilte der Gemeinderat Q._____ die Baubewilligung für das geplante Bauprojekt. Im Rahmen der Baubewilligung wurden Wasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 37'744.85 und Abwasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 105'613.75 (jeweils zzgl. MWST) verfügt.