Sicherheitsgründen von einem Zaun umgeben. Es ist momentan offensichtlich nicht bewohnbar. Ob sich der Plan des Beschwerdeführers, das Gebäude wieder aufzubauen, realisieren lässt, ist höchst ungewiss. Auch haben sich die Pläne des Beschwerdeführers in der Vergangenheit offenbar bereits geändert. Nach Angaben der Gemeinde war vor vier Jahren die Erstellung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück geplant. Diesbezüglich war ein Vorgesuch eingereicht worden, welches jedoch wieder zurückgezogen wurde (Protokoll, S. 5).