13.3.4.3. Zur Frage, ob in naher Zukunft ein Abbruch des bestehenden Gebäudes geplant sei, gab der Beschwerdeführer an der Verhandlung vom 7. Juni 2023 eine Stellungnahme zu den Akten. Darin lässt er ausführen, er habe eine sehr hohe emotionale Bindung zur Liegenschaft und habe vor etwa drei Jahren die Absicht gehabt, das Gebäude in seinen Originalzustand gemäss den heutigen Bauvorschriften wiederherzustellen. Es sei dazu auch ein Baugesuch eingereicht worden, das Projekt sei dann aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr weiterverfolgt worden. Er habe aber immer noch die feste Absicht, die Liegenschaft wieder herstellen zu lassen.