13.2.4. Die zu erstellenden Wasserleitungen dienen zu einem grossen Teil der Feinerschliessung, da bestehende Anschlüsse, die bisher aufwändig über Privatgrundstücke erstellt werden mussten, neu direkt an eine Hauptleitung angeschlossen werden können. Der Netzverbund führt jedoch auch zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungssicherheit innerhalb und ausserhalb des Perimeters. Aus diesem Grund wurde der Gemeindeanteil auf 25 % festgesetzt (Grundlagen Beitragspläne vom 23. Dezember 2020, S. 1). 13.2.5. Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass die Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Grundeigentümern nicht zu beanstanden ist.