Zudem wurde ein Teil der in der Landwirtschaftszone gelegenen Parzelle eee in den Perimeter einbezogen. Anlässlich der Verhandlung vom 7. Juni 2023 führten die Vertreter der Gemeinde dazu aus, dass sich auf der Parzelle eine Scheune befinde. Diese stelle ein Brandobjekt dar und habe bislang noch nicht über einen ausreichenden Brandschutz verfügt. Daher wurde der Teil der Parzelle, auf welchem sich die Scheune befindet, in den Perimeter einbezogen (Protokoll, S. 2). Dies erscheint sachgerecht und ist nicht zu beanstanden. 12.4. Die vorgenommenen Perimeterabgrenzungen sind unauffällig und aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.