12.1.3. In den Beitragsperimeter Strasse wurden alle auf der nordwestlichen Seite an den Y-Weg und den Z-Weg angrenzenden Grundstücke abgestuft in zwei Bautiefen einbezogen. Ein Grossteil der Parzelle des Beschwerdeführers befindet sich in der Landwirtschaftszone. Ungefähr ein Drittel wurde in die Wohnzone 2 eingezont. Die Parzelle grenzt an den Dorfbach an, weshalb ein kleiner Teil in der Gewässerraumzone liegt. Dementsprechend wurde nur der eingezonte Teil der Parzelle aaa in den Perimeter einbezogen. Die übrigen Parzellen auf der südwestlichen Seite befinden sich in der Landwirtschaftszone und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und wurden nicht einbezogen.