11.3.3. Im Falle einer Anschlusssanierung oder einer Neuüberbauung der Parzelle kann der Anschluss direkt an die neu erstellte Leitung im Y-Weg erfolgen und die Entwässerung muss nicht mehr über die T-Strasse erfolgen. Dies stellt einen Sondervorteil dar. Das Argument des Beschwerdeführers, dass seine Parzelle bereits an die Kanalisation angeschlossen sei, erweist sich daher als unbehelflich.