10. 10.1. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze zur Erhebung von Erschliessungsbeiträgen und zum Beitragsplanverfahren dargelegt. Anschliessend wird anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen sein, ob die vom Beschwerdeführer geforderten Erschliessungsbeiträge nicht nur in genereller, sondern auch in individueller Optik gerechtfertigt sind. - 24 -