Bei dem von der Gemeinde vorfinanzierten Betrag von Fr. 14'940.00 handelt es sich jedoch nur um die bisher angefallenen Kosten für die Instandstellung der X-Gasse. Die Beschwerdegegnerin geht davon aus, dass - sofern dieser Projektteil in den kommenden Jahren realisiert wird - beim eigentlichen Ausbau der X-Gasse Kosten in einem ähnlichen Umfang wie beim Y-Weg anfallen werden (Protokoll, S. 23 f.). Diese werden dann in einem separaten Beitragsplan auf die vom Ausbau profitierenden Grundeigentümer verlegt. Das Vorgehen der Gemeinde ist nicht zu beanstanden.