Die bisher angefallenen Kosten der zweiten Etappe wurden durch die Gemeinde vorfinanziert und die in den Beitragsplan einbezogenen Grundeigentümer wurden um diesen Betrag entlastet. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers brachte an der Verhandlung vor, die Anstösser der zweiten Etappe kämen mit rund Fr. 14'000.00 wesentlich günstiger weg, wohingegen der Beschwerdeführer rund Fr. 61'000.00 bezahlen müsse (Protokoll, S. 23). Bei dem von der Gemeinde vorfinanzierten Betrag von Fr. 14'940.00 handelt es sich jedoch nur um die bisher angefallenen Kosten für die Instandstellung der X-Gasse.