9.3. Es ist zulässig, ein Projekt in Etappen auszuführen und die Gesamtkosten auf die Anstösser sämtlicher Etappen zu verteilen. Das ist mit Blick auf eine möglichst gleichmässige Belastung der Beitragspflichtigen sogar wünschenswert. Es setzt allerdings voraus, dass eine Gesamtrechnung gemacht und die Ausführung der Etappen zeitlich klar gestaffelt wird. Zudem können die vollen Perimeterbeiträge erst eingefordert werden, wenn den Grundeigentümern der volle Sondervorteil entstanden ist, also erst nach dem Bau des ganzen Projekts. Wird dieses in Etappen ausgeführt, kann der definitive Beitrag erst nach Erstellung der letzten Etappe verfügt werden.