9.2.2. Die Beschwerdegegnerin lässt dazu ausführen, für die Strassenentwässerung der künftigen zweiten Etappe des Ausbaus der X-Gasse sei ein Kostenanteil von Fr. 14'940.00 ausgeschieden worden, welcher vorläufig durch die Gemeinde vorfinanziert werde. Um diesen Kostenanteil seien die vom Beitragsplan betroffenen Grundeigentümer entlastet worden. Der Strassenausbau der X-Gasse Nord werde in einer zweiten Etappe erfolgen. Die Kosten würden dann in einem separaten Beitragsplan verlegt. Die verschiedenen Kostenträger würden an den Instandstellungskosten der X-Gasse anteilsmässig aufgrund der entsprechenden Grabenbreiten beteiligt. Die - 23 -