8.3.2.2. Anlässlich der Verhandlung vom 7. Juni 2023 kam die Diskussion auf, ob bei grösserem Druck nicht auch eine Leitung mit geringerem Durchmesser genügen könne. Der Berater der Gemeinde, D., führte dazu aus, dass man den Druck jedoch nicht beliebig erhöhen könne. Auch führten zu grosse Druckunterschiede zu Schäden an den Leitungen. Weiter komme es durch Winkel in der Leitung zu Druckverlusten (Protokoll, S. 15). Diese Ausführungen erscheinen schlüssig. Die Kalibervergrösserung der Leitung war somit zur Gewährleistung eines ausreichenden Brandschutzes erforderlich. - 21 -